Die Anzahl der Marderschäden, die vom ADAC
erfasst wurden, zeigt sich seit Jahren, bis auf kleine Abweichungen, auf
annähernd einheitlichem Niveau. Da aber
der ADAC nur dann gerufen wird, wenn das Fahrzeug nicht startet und keine
Weiterfahrt möglich ist, muss von zahlreichen weiteren Fällen ausgegangen
werden, die die Mobilität nicht unmittelbar beeinträchtigen und erst später,
z.B. in der Werkstatt bei der Inspektion auffallen.
Im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
registrierte man an kaskoversicherten Fahrzeugen jährlich ca. 180 000
Marderschäden, wobei die Schadenssumme sich insgesamt auf über 40 Millionen
Euro beläuft. Viele Marderschäden werden aber auch hier gar nicht erst
gemeldet, weil die Fahrzeuge nicht entsprechend kaskoversichert sind oder
weil die Selbstbehalte den
Schadensersatz kompensieren.
Da die Versicherungen ihre Vertragsbedingungen frei
gestalten können, kann ein Marderbiss je nach Versicherer und Vertrag
unterschiedlich abgedeckt sein, oder eben auch gar nicht.
Achten Sie daher bei
Auswahl und Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf, dass Ihr Versicherer
auch die so genannten Marderbissschäden mitversichert.
ACHTUNG: Versichert
ist allerdings nur der direkte Marderbiss, also der Gegenstand, der beschädigt
oder zerstört ist, Folgeschäden sind nicht versichert.
Einige Versicherer übernehmen aber auch Reparaturkosten
von Folgeschäden aufgrund von Marderangriffen. Aber auch wenn Folgeschäden
übernommen werden, gibt es häufig eine Obergrenze. Ist der Schaden höher, zahlt
der Auto-Besitzer den Rest selbst. Zieht beispielsweise ein vom Marder zerbissener
Kühlwasserschlauch einen kapitalen Motorschaden durch Überhitzung nach sich, so
sind in der üblichen Variante nur die Kosten für den Kühlwasserschlauch
abgedeckt. Der meist vereinbarte Selbstbehalt liegt dann oft über diesen
Reparaturkosten, so dass man eben gar keine Erstattung erhält.
Die Marderbekämpfung beim KFZ sollte also unbedingt
präventiv erfolgen, um Ärger und völlig unnötige Kosten zu vermeiden.
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